Der Vermieterin stehe kein
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Der Vermieterin stehe kein Schadensersatz zu, da Klauseln, die den Mieter w?hrend der Mietvertragslaufzeit zur Renovierung in einer bestimmten Farbe verpflichten, unwirksam sind. Der Vermieter dürfe die Gestaltung des pers?nlichen Lebensraumes nicht vorgeben. Allenfalls seien solche Farbvorgaben bei der Rückgabe der Wohnung m?glich. Die Richtiger gingen sogar noch einen Schritt weiter: ?Die unzul?ssige Farbvorgabe führt zur Unwirksamkeit der Sch?nheitsreparaturen schlechthin“, so das BGH.

